Wirtschaftshilfe im November 2020

Unternehmen, die von den behördlichen Schließungen im November betroffen sind, erhalten bis zu 75% Wirtschaftshilfe.

05.11.2020
 
Die Bundesregierung hat Details zur Erstattung der Umsätze für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen bekannt gegeben. 
 
Ein Antrag auf Wirtschaftsförderung kann im Moment noch nicht gestellt werden.
 
Folgende Regelungen sind bisher bekannt:
 
antragsberechtigt sind:
 
Gewerbetreibende (auch Solo-Selbständige), Vereine und Freiberufler, die aufgrund der Beschlüsse im November schließen müssen.
 
- Gastronomie, Restaurants, Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen
 
- Konzerthäuser, Theater, Opern, Messen, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen Thermen und andere Freizeiteinrichtungen (innen und außen)
 
- Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, also Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe mit unabdingbarer körperlicher Nähe (Frisöre sind ausdrücklich nicht betroffen)
 
- Betriebe mit Übernachtungsangebot, also Hotels und Pensionen
 
sowie: Unternehmen, die ihre Umsätze zu mindestens 80% mit Kunden dieser Art erwirtschaften. (z.B. eine Wäscherei die zu mindestens 80% für Hotels arbeitet)
 
 
Für andere Unternehmen, die nicht von einer behördlichen Schließung betroffen sind, ist leider keine Förderung möglich.
 
Andere Unternehmen können die Überbrückungshilfe II beantragen.
Hierfür gelten folgende Kriterien:
- mindestens 50% Umsatzrückgang in zwei aufeinanderfolgenden Monaten (4-8/2020)
- oder mindestens 30% Umsatzrückgang im Durchschnitt der Monate 4-8/2020
- sowie in den Monaten 9-12/2020 mindestens 30% Umsatzrückgang
 
Bitte sprechen Sie uns ggf. an, Anträge sind bis 31.12.2020 möglich.
Wir prüfen die Kriterien aber auch im Rahmen der Buchführung.
 
 
Höhe der Wirtschaftsförderung: 
- 75% des Umsatzes des Monats November 2019, oder
- 75% des durchschnittlichen Monatsumsatzes des Jahres 2019, oder
- 75% des Umsatzes im Oktober 2020, bei Gründung nach 30.11.2019
 
von der Förderung wird abgezogen:
- gewährte Überbrückungshilfe für November, sowie
- Erstattung aufgrund Kurzarbeitergeld
 
angerechnet wird weiterhin:
- alle Umsätze die über der Bemessungsgrundlage der Wirtschaftshilfe liegen
(Umsatz und Wirtschaftshilfe dürfen z.B. den Umsatz im November 2019 nicht übersteigen)
 
Besonderheit bei Restaurants:
- außer-Haus-Umsätze zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Wirtschaftshilfe
- außer-Haus-Umsätze werden nicht von der Wirtschaftshilfe gekürzt
(Ziel ist die Förderung von Take-away-Umsätzen)
 
Antragstellung:
- aktuell noch nicht möglich
- nur über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, außer
- Solo-Selbständige bis 5.000 Euro Förderung können selbst beantragen