Steuerberatung für Rentner

Seit dem Jahr 2005 müssen Rentner gemäß dem Alterseinkünftegesetz einen wesentlich höheren Anteil Ihrer Renteneinkünfte versteuern.

Üblicherweise wurden bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren nur 18% der Renteneinkünfte der Einkommensteuer unterworfen. Durch den Grundfreibetrag und die Anrechnung der Sonderausgaben waren bis dahin, solange keine anderen Einkünfte bestanden, bis zu 4.500,00 Euro monatliche Rente steuerfrei.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde nun ab dem Jahr 2005 die Einkünfte der Rentner zu einem wesentlich höherem Anteil der Besteuerung unterworfen. Beginnend mit einem Besteuerungsanteil von 50% wird der steuerpflichtige Anteil der Rente bis zum Jahr 2040 auf bis zu 100% erhöht. Ab dem Jahr 2040 wird die Altersrente entsprechend den Einkünften aus Arbeitslohn besteuert. Rentner und Arbeitnehmer werden dann in gleicher Höhe besteuert.

Entscheidend für den Besteuerungsanteil ist das Jahr des Rentenbeginns.
Wer im Jahr 2012 die erste Rentenzahlung erhält muss bereits 64% der Renteneinkünfte der Einkommensteuer unterwerfen.

Dazu kommt, dass die Erhöhung der Altersrente (zum 01.07. des Jahres) bereits jetzt der vollen Besteuerung unterliegt. Je nach Rentenbeginn kann bereits ab einer Brutto-Rente in Höhe von 1.300,00 Euro Einkommensteuer zu zahlen sein.

Wir beraten Sie gerne und prüfen für Sie ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist und bei Ihren Renteneinkünften Einkommensteuer zu zahlen ist.