Steuerberatung für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht zwingend eine Einkommensteuererkärung abgeben.

Durch den Jahreslohnsteuerausgleich, den Ihr Arbeitgeber für Sie durchführt, haben Sie für Ihr Arbeitseinkommen alle Steuerbeträge bereits abgeführt.

Versteuern Sie Ihren Arbeitslohn mit der Steuerklasse I, oder im Falle von Ehegatten jeweils mit der Steuerklasse IV, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben, solange Sie keine weiteren Einkünfte haben.
Natürlich kann es sich als Arbeitnehmer dennoch lohnen wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Das ist der Fall wenn Sie Werbungskosten getragen haben die über die bereits berücksichtigte Werbungskostenpauschale hinaus geht. Derzeit beträgt diese Werbungskostenpauschale 1.000 Euro.

Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich in der Regel also nur wenn Sie mehr als 1.000 Euro Werbungskosten getragen haben. Werbungskosten sind generell alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Grob gesagt alle Kosten die Ihnen in Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsplatz entstanden sind.

In der Regel nimmt hierbei die größte Position die sogenannte Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale für Arbeitnehmer ein. Hierbei handelt es sich um die Fahrtkosten die Ihnen durch den Weg zu Ihrer Arbeitsstätte entstehen.
Die Fahrtkosten werden durch das Finanzamt pauschal mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer berücksichtigt.

Ein Beispiel:
Ihre Arbeitsstätte ist 15km von Ihrem Wohnort entfernt.
Das Finanzamt geht in der Regel von 220 bis 230 Arbeitstagen pro Jahr aus.

Sie können also 15km pro Arbeitstag mit jeweils 0,30 Euro Fahrtkosten geltend machen.
15km x 230 Arbeitstage x 0,30 Euro wären also bereits 1.035 Euro Werbungskosten
Mit der Entfernung von 15 Kilometern von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz sind Sie knapp über der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Mussten Sie noch weitere Werbungskosten privat begleichen kann sich bereits eine Einkommensteuererklärung lohnen.

Weiterhin können beispiel

Wenn Sie unsicher sind ob es sich tatsächlich lohnt eine Einkommensteuererklärung abzugeben und welche Werbungskosten Sie absetzen können rufen Sie uns an und informieren Sie sich.